AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
- Die Beförderungsbedingungen sind ein Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten für die Beförderung von Personen und Sachen sowie für das Verhalten im Bahnbereich.
2. Die Erfüllung des Beförderungsvertrages und damit die Wirksamkeit der vorliegenden Beförderungsbedingungen beginnt mit dem Erreichen und endet mit dem Verlassen der dem Seilbahnbetrieb gewidmeten Anlageteile.
3. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich, dieselben einzuhalten.
4. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen kann auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
5. Das Seilbahnunternehmen ist nach Maßgabe des Fahrplanes zur Beförderung verpflichtet,
a. wenn den geltenden Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen sowie den im Interesse von Sicherheit und Ordnung getroffenen Anordnungen des Seilbahnunternehmens entsprochen wird und
b. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die das Seilbahnunternehmen nicht abzuwenden und denen es auch nicht abzuhelfen vermag.
6. Betrunkene und Personen, welche die Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen oder die zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung darüber hinaus getroffenen Anordnungen des Seilbahnunternehmens nicht einhalten oder infolge ihres besonderen Körper- oder Geisteszustandes hiezu offensichtlich nicht in der Lage sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
7. Die Fahrgäste müssen einen gültigen Fahrausweis besitzen. Dieser ist grundsätzlich nicht übertragbar, Ausnahmen bestimmt der Tarif. Die Geltungsdauer der Fahrausweise ist auf diesem vermerkt oder im Tarif festgehalten.
8. Der Fahrausweis ist auf Verlangen zur Kontrolle bzw. Entwertung vorzuweisen. Befindet sich der Fahrausweis in einem Zustand, in dem seine Gültigkeit nicht mehr feststellbar ist, ist ein neuer Fahrausweis zu lösen.
9. Ein Fahrgast, der nach Fahrtantritt ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat unbeschadet allfälliger strafrechtlicher Verfolgung neben dem für die Fahrt zu entrichtenden Fahrpreis das in den Tarifbestimmungen festgesetzte zusätzliche Beförderungsentgelt zu entrichten. Als Fahrtantritt gilt das Betreten und Verlassen der Kontrollzone oder der Bahnanlage.
10. Bei versuchter oder erfolgter missbräuchlicher Verwendung eines Fahrausweises wird unbeschadet allfälliger strafrechtlicher Verfolgung derselbe entschädigungslos eingezogen und das in den Tarifbestimmungen festgesetzte zusätzliche Beförderungsentgelt eingehoben.
11. Verweigert der Fahrgast die sofortige Bezahlung des Fahrpreises oder des zusätzlichen Beförderungsentgeltes, sind die Bediensteten des Seilbahnunternehmens berechtigt, von ihm die Ausweisleistung zu verlangen und ihn von der Fahrt auszuschließen.
12. Für in Verlust geratene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet.
13. Falls die Beförderung aus Gründen, die das Seilbahnunternehmen zu vertreten hat oder gemäß Pkt. 5 b) unterbleibt, wird der Fahrpreis bei Einzelfahrscheinen zur Gänze und ansonsten teilweise rückerstattet, es sei denn, dass die Gültigkeit des Fahrausweises auch auf andere Anlagen des Seilbahnunternehmens oder auf im Tarifverbund befindliche Anlagen ausgedehnt ist. Das Ausmaß der Rückerstattung bestimmt der Tarif.
14. Unterbleibt die Beförderung aus Gründen, die der Fahrgast zu vertreten hat, so besteht – mit Ausnahme von Nichtausnützung nach Wintersportunfällen – kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises.
15. Nach Wintersportunfällen wird bei Mehrtageskarten der Fahrpreis anteilsmäßig ab dem Zeitpunkt rückerstattet, zu dem Fahrausweis und ärztliches Attest über die Verletzung dem Seilbahnunternehmen vorgelegt wurde. Das Ausmaß der Rückerstattung bestimmt der Tarif.
16. Für das Verhalten der Fahrgäste vor, während und nach der Beförderung gilt:
a. Die Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass dadurch die Sicherheit des Seilbahnbetriebes und der Fahrgäste nicht gefährdet sowie die Ordnung und der Betriebsablauf nicht gestört werden.
b. Die Fahrgäste dürfen nur die bestimmungsgemäß der Allgemeinheit oder den Fahrgästen geöffneten Bahnanlagen und Räume in den Stationen betreten.
c. Das Ein- und Aussteigen ist nur an den hiefür bestimmten Stellen zulässig.
d. Während der Fahrt sind Abspringen, Schaukeln sowie das Rauchen verboten.
e. Wird während der Fahrt die Seilbahn stillgesetzt, so haben sich die Fahrgäste ruhig zu verhalten und die Anordnungen der Seilbahnbediensteten abzuwarten.
f. Das Heraushalten oder das Abwerfen von Gegenständen während der Fahrt ist untersagt.
g. Nach Beendigung der Fahrt ist der Aussteigbereich in der angezeigten Richtung zügig zu verlassen.
h. Die für Fahrgäste der Seilbahn maßgeblichen, in der Regel durch Symbolschilder erkennbar gemachten Verbote, Gebote und Hinweise sind genauestens zu beachten.
17. Für die Beförderung von Kindern gilt
a. Kinder mit einer Körpergröße unter 1,10 m dürfen nur in Begleitung einer geeigneten Person befördert werden.
b. Als geeignet wird eine Begleitperson insbesondere dann angesehen, wenn sie nach den tariflichen Bestimmungen als erwachsen oder jugendlich gilt und zu allenfalls erforderlichen Hilfestellungen offensichtlich in der Lage erscheint.
18. Der Fahrgast darf leicht tragbare, nicht sperrige Gegenstände bis zum Gesamtgewicht von 10 kg und ein Wintersportgerät nach Maßgabe der auf dem Fahrbetriebsmittel gegebenen Platzverhältnisse mit sich führen.
19. Personen, die Anlagen, Fahrbetriebsmittel oder sonstige Einrichtungen der Seilbahn beschädigen oder verunreinigen, haben die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zahlen. Eine vorsätzliche Beschädigung wird überdies zur Anzeige gebracht.
20. Tiere sind zur Beförderung zugelassen, wenn eine den sicheren Betrieb nicht beeinträchtigende Beförderung erwartet werden kann, der Halter während der Beförderung das Tier sicher verwahrt und allenfalls mitfahrende Fahrgäste keinen Einwand erheben.
21. Güter oder Reisegepäck werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen.
Das Seilbahnunternehmen
Patscherkofelbahn Betriebs GmbH
Bitte beachten Sie die jeweils aktuelle Wetterlage.
Bei starkem Wind oder Gewitterlage muss der Seilbahnbetrieb aufgrund sicherheitstechnischer Vorschriften eingestellt werden.
TICKET UND SKIPASS RÜCKVERGÜTUNG
Bei einem Sportunfall muss der Skipass unverzüglich an einer unserer Kassen hinterlegt werden. Das ärztliche Attest kann bis zum nächsten Tag beigebracht werden. Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Skipasses. Staffel und Eintageskarten werden nicht refundiert. Die Beförderungsbedingungen von Seilbahnen sehen nicht vor, dass Skipässe rückvergütet oder verlängert werden, wenn die Seilbahnen witterungsbedingt durch höhere Gewalt (Sturm oder Lawinengefahr) nicht in Betrieb genommen werden können. Skipässe sind nicht übertragbar. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen oder Sperrung von Skiabfahrten stellen keinen Anspruch auf Rückerstattung und Verlängerung dar. Der nachträgliche Umtausch, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Kontrollen nach dem Drehkreuz
Tickets und Skipässe sind auf Verlangen dem Seilbahnpersonal bzw. Kontrollorganen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung der Dateneinsicht kann der Datenträger gesperrt werden. Werden Gäste in der Kontrollzone ohne oder mit einem ungültigen Ticket oder Skipass angetroffen, wird Schadenersatz berechnet. Missbräuchlich verwendete Tickets oder Skipässe werden ersatzlos eingezogen. „Schwarzfahrern“ droht zusätzlich zum Nachkauf der Tageskarte ein Aufwandszuschlag von EUR 30,00.
Ausweispflicht
Das Alter bei Kindern, Schülern, Jugendlichen, Senioren bzw. andere Begründungen zum Erhalt eines ermäßigten Skipasses sind sowohl beim Kartenkauf als auch bei den Liftzugängen mit einem entsprechenden Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Ausweis weder Kinderfreikarten noch Ermäßigungen gewährt werden können.
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Schlepplifte sind berechtigt zur Beförderung von Fahrgästen mit angeschnallten Wintersportgeräten. Dies sind: Skibob, Monoski, Snowboard, Swingboard (Swingbo) mit Bindung, Kurzski, Langlaufski, Spezialsportgeräte für Behinderte. Entsprechende Übung wird vorausgesetzt. Wenn die Sicherheit mit dem Spezialgerät nicht gewährleistet ist, erfolgt keine Beförderung!
Kartenverbund
Mit dem Kauf eines Skipasses schließen Sie einen Beförderungsvertrag mit der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH ab.
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Freier Skiraum
Dort werden keinerlei Sicherungsmaßnahmen, insbesondere keine Kontrollen oder Sperren ergriffen. Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind völlig freiwillig oder liegen gar außerhalb des Einflussbereichs der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH; sie begründen keinerlei Verpflichtung für die Zukunft, so dass weder darauf vertraut werden darf, dass künftig gleichartige Maßnahmen gesetzt würden, noch darauf dass, weil einmal gesetzte Maßnahmen beendet sind, es aktuell sicher wäre. Vielmehr wird der Skigebietsbetreiber niemals zu erkennen geben, dass er von sicheren Verhältnissen ausgeht. Der Skigebietsbetreiber hat keinen Einfluss darauf, welche und wie viele Personen den freien Skiraum befahren. Folglich sind Sie – wie ganz generell im freien Skiraum – ausschließlich eigenverantwortlich und zur Gänze auf eigenes Risiko unterwegs.
Tickets und Preise
Preise und Leistungsumfang auf Anfrage an unseren Kassen.
Instandhaltung Rad- und Wanderwege
Die Instandhaltung der Wander- und Radwege liegt nicht im Verantwortungsbereich der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH. Die Haftung liegt bei externen Leistungsträgern.
Irrtümer und Änderungen sind jederzeit vorbehalten!